Dienstleistungen
für Natürliche
Personen
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Beglaubigung von Vollmachten
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Verträge
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Testamente
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Nachweis für die Wiedergabetreue von Kopien von Dokumenten und Auszügen, Kopien von Kopien von Dokumenten und Auszügen
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Nachweis der Echtheit der Unterschrift auf einem Dokument
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Beglaubigung von Einverständniserklärungen
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Nachweise
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Exekutive Inschrift
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Kaution
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Registrierung von Erbrechten
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Zertifizierung des Sachverhalts
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Einreichung der Unterlagen für staatliche Registrierung der Rechte an Immobilien und Transaktionen damit
Beglaubigung von Vollmachten
- Vollmacht für das Recht zur Nutzung und / oder zum Besitz vom Eigentum
- Vollmacht für das Recht zur Nutzung und / oder zum Besitz von Fahrzeugen
- Vollmacht für die Verträge, die notarielle Zertifizierung gemäss der Gesetzgebung der Russischen Föderation erfordern
- Vollmacht für die Vertretung bei den Justizbehörden
- Vollmacht für die Eintragung von Erbrechten
- Vollmacht für den Immobilienvertragsabschluss
- Bescheinigung anderer Vollmachten
- Bescheinigung der Vollmachten bei der Delegation
- Anordnungen zum Widerruf von Vollmachten
Verträge
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Bescheinigung von Verträgen:
- Kaufs- und Verkaufsvertrag von Immobilien
- Kaufs- und Verkaufsvertrag vom Anteil im genehmigten Kapital von GmbH
- Tauschvertrag
- Schenkungsvertrag
- Mietvertrag, einschliesslich lebenslang mit abhängigen Personen
- Kreditvertrag
- Verpfändungsvertrag
- Ehevertrag
- Vereinbarung über die Teilung des gemeinsamen Eigentums, das Ehegatten in der Ehe erworben haben
- Vereinbarung über Unterhaltszahlungen
- Vertrag über die Registrierung im gemeinsamen Eigentum von Eltern und Kindern des Wohnraumes, der unter Verwendung von Mutterschaftskapital erworben wurde
- Vereinbarung über die Änderung oder Beendigung eines notariellen Vertrags
Testamente
- Testamente für ganzes Eigentum
- Testamente für einen Teil des Eigentums (aus dem gehörenden Eigentum)
- Annahme eines geschlossenen Testaments
- Bestimmung über Widerruf des Testaments
Nachweis für die Wiedergabetreue von Kopien von Dokumenten und Auszügen, Kopien von Kopien von Dokumenten und Auszügen
Nachweis der Echtheit der Unterschrift auf einem Dokument
- Beglaubigung der Authentizität von der Unterschrift auf Anträgen von Bürgern
- Beglaubigung der Authentizität von Unterschriften auf Anträgen an die Steuerbehörden über die Registrierung einer juristischen Person
- Beglaubigung der Authentizität von Unterschriften auf Anträgen an die Steuerbehörden über die staatliche Registrierung einer natürlichen Person als Einzelunternehmerin
- Beglaubigung der Authentizität von Unterschriften auf Bankkarten
- Beglaubigung der Authentizität von Unterschriften auf anderen Unterlagen
- Beglaubigung der Authentizität von Übersetzerunterschriften
Beglaubigung von Einverständniserklärungen
- Einverständniserklärung der Eltern für die Ausreise vom Kind ins Ausland
- Einverständniserklärung des Ehegatten / der Ehegattin für keinen Vertrag über die Eigentumsveräusserung.
- Einverständniserklärung einer in der Wohnung lebenden Person für den Vertrag über kostenlose Nutzung
- Einverständniserklärung für die Anmeldung in der Wohnung einen Bürger / eine Bürgerin
- Einverständniserklärng zur Erlangung der Staatsbürgerschaft
- andere Einverständniserklärungen
Nachweise
- Anschauen der Internetseite (Webseite) und Bericht dazu. Die Webseite wird von einem Notar / einer Notarin in Anwesenheit betroffener Personen angeschaut, danach nimmt der Notar / die Notarin nach den Regeln des Zivilprozessrechts die Verfahrenshandlungen für die Nachweise im Internet vor. Das Anschauen der Webseite durch einen Notar / eine Notarin erfolgt mit dem Zweck das Vorhandensein von Information auf der Webseite zu bestätigen. In Übereinstimmung mit Art.102 von Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Notariat stellt der Notar / die Notarin auf Verlangen der betroffenen Personen die Aufbewahrung der Nachweise, die im Fall des Gerichtsverfahrens oder bei der Verwaltungsstelle erforderlich sein können, sicher.
- Prüfung von Nachweisen
Exekutive Inschrift
In Übereinstimmung mit Art. 89 von Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Notariat macht der Notar / die Notarin, um das Geld oder das Eigentum vom Schuldner / von der Schuldnerin zu fordern, exekutive Inschriften auf den Dokumenten, die den Schuldbetrag bestimmen.
Exekutive Inschrift eines Notars / einer Notarin wird auf einer Kopie des Dokumentes, das den Schuldbetrag bestimmt, gemacht. Dabei wird eine Notiz über exekutive Inschrift eines Notars / einer Notarin auf dem Dokument, das den Schuldbetrag bestimmt, gemacht.
Dokumente, die die Schuldeneintreibung unbestreitbar auf der Grundlage von exekutiven Inschriften erlauben, sind:
- notariell beglaubigte Verträge, die die Zahlungsverpflichtungen oder die Verpflichtungen für die Übertragung vom Vermögen bestimmen;
- Kreditverträge mit Ausnahme von Verträgen, für die die Mikrofinanzierungsorganisation als Gläubiger auftritt, sofern es in diesen Verträgen oder in Zusatzvereinbarungen die Bedingungen für die Schuldeneinziehungsmöglichkeit durch exekutive Inschrift eines Notars / einer Notarin gibt;
- andere Dokumente, deren Liste von der Regierung der Russischen Föderation erstellt wird.
Exekutive Inschrift wird gemacht, wenn:
- die eingereichten Unterlagen bestätigen die Unbestrittenheit der Forderungen des Einziehenden gegenüber dem Schuldner;
- vom Tag, an dem die Verpflichtung erfüllt werden sollte, sind nicht mehr als 2 Jahre vergangen.
Der Notar / die Notarin macht eine exekutive Inschrift auf der Grundlage des schriftlichen Antrages des Einziehenden unter Vorbehalt der Einreichung von Dokumenten (gemäss Art. 90 der Grundlagen), vom Einziehenden unterschriebene Berechnung der Schulden auf Geldverpflichtungen mit der Angabe der Zahlungsdaten des Antragsstellers, von einer Kopie der Schuldenbestätigung, die vom Einziehenden an Schuldner nicht später als 14 Tage vor der Anmeldung bei einem Notar / einer Notarin wegen der exekutiven Inschrift gesendet wurde, vom Dokument, das diese Einreichung bestätigt.
Im Fall, wenn die Erfüllung einer Verpflichtung vom Fälligkeitstag oder von den Bedingungen abhängig ist, soll ein Notar / eine Notarin die Dokumente bekommen, die den Fristbeginn oder die Erfüllung der notwendigen Bedingungen bestätigen.
Über gemachte exekutive Inschrift sendet der Notar / die Notarin innerhalb von drei Arbeitstagen eine Benachrichtigung an Schuldner.
Die Betreibung durch exekutive Inschrift erfolgt nach dem Verfahren des Zivilprozessrechts der Russischen Föderation für die Erfüllung gerichtlicher Entscheidungen. Wenn der / die Einziehende oder der Schuldner / die Schuldnerin ein Bürger / eine Bürgerin ist, kann exekutive Inschrift innerhalb von 3 Jahren ab dem Abschlussdatum zur Zwangsvollstreckung vorgelegt werden, und wenn der Einziehende und der Schuldner ein Unternehmen, eine Institution oder eine Organisation ist, — innerhalb von einem Jahr, wenn die Gesetzgebung der Russischen Föderation andere Fristen nicht gesetzt hat.
Die Wiederherstellung der verpassten Frist zur Vorlegung der exekutiven Inschrift erfolgt in Übereinstimmung mit der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation.
Kaution
Ein Notar / eine Notarin akzeptiert in Fällen, die durch die Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation sowie durch die Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger bestimmt sind, vom Schuldner das Geld und die Wertpapiere zur Übergabe an den Gläubiger. Über den Erhalt vom Geld und von Wertpapieren informiert der Notar / die Notarin den Gläubiger und gibt ihm auf seinem Wunsch den geschuldeten Geldbetrag und Wertpapiere, sofern nichts anderes zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger vereinbart wurde. Die Annahme vom Geld und von Wertpapieren in die Kaution erfolgt durch einen Notar / eine Notarin am Erfüllungsort der Verpflichtung. Nach dem Art.327 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation hat der Schuldner / die Schuldnerin das Recht das Geld oder die Wertpapiere einem Notar / einer Notarin in die Kaution zu geben, wenn der Schuldner / die Schuldnerin die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil:
- Abwesenheit eines Gläubigers oder einer Person, die die Vollmacht dazu hat die Erfüllung an einem Ort zu akzeptieren, an dem die Verpflichtung erfüllt werden muss;
- die Unfähigkeit des Gläubigers und das Fehlen eines Vertreters;
- offensichtliche Ungewissheit darüber, wer der Gläubiger bei der Verpflichtung ist, insbesondere im Zusammenhang mit einem diesbezüglichen Streit zwischen dem Gläubiger und anderen Personen;
- Weigerung des Gläubigers von der Annahme der Leistung oder einer Verzögerung seinerseits. Die Liste der Gründe für die Übertragung vom Geld und von Wertpapieren in die Kaution, die durch Art. 327 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation festgelegt wurde, ist erschöpfend.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Fällen gibt es eine Reihe besonderer Regeln, die die Grundlage für die Hinterlegung vom Geld und von Wertpapieren in die Notariatskaution für bestimmte Arten von Verpflichtungen regeln. Dazu gehören:
- Zivilgesetz der Russischen Föderation — Ziff. 6 Art. 720; Art. 738; Ziff. 2 -Art. 1172;
- Landesgesetz der Russischen Föderation vom 25.10.2001 № 316-Bundesgesetz — Art. 56.11;
- Bundesgesetz vom 26.10.2002 № 127Bundesgesetz „Über Insolvenz“ — Art. 113, 125, 142,185.6; 18.33; 189.33; 189.96; 201.17;
- Bundesgesetz vom 16.07.1998 № 102-Bundesgesetz „Über Hypothek (Immobilienhypothek)“ — Ziff. 5 Art.17;
- Bundesgesetz vom 26.12.1995 № 208-Bundesgesetz „Über Aktiengesellschaften“- Ziff. 4.1 Art. 76 Ziff. 7 und 7.1. Art. 84.8;
- Bundesgesetz vom 29.07.1998 № 135-Bundesgesetz „Über die Bewertungstätigkeit der Russischen Föderation“ — Art. 24.10;
- Bundesgesetz vom 18.07.2009 № 190-Bundesgesetz „Über die Kreditzusammenarbeit“ — Art. 40; Bundesgesetz vom 05.04.2013 № 43-Bundesgesetz „Über die Besonderheiten der Regulierung bestimmter Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Subjekt der Russischen Föderation — zur Stadt von föderaler Bedeutung Moskau — von Gebieten und über die Änderungen von bestimmten Gesetzgebungsakten der Russischen Föderation“ — Art. 13;
- Bundesgesetz vom 30.12.2004 № 214-Bundesgesetz „Über die Teilnahme am gemeinsamen Bau von Wohnhäusern und anderen Immobilien und über die Änderungen einiger Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation“ — Ziff. 2, 5, 6 Art. 9, Ziff. 5 Art. 15;
- Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 06.06.2012 № 558 „Über die Bestätigung der Modellvorschriften einer Wohnungsgenossenschaft, geschaffen, um die Räumlichkeiten der bestimmten Kategorien von Bürgern der Russischen Föderation zu gewährleisten“ — Ziff. 142;
- Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 18.09.2002 г. № 684 „Über die Musterregeln für das Treuhandmanagement vom Intervall- Investmentfonds“ — Ziff. 66 der Musterregeln;
- Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 27.08.2002 № 633 „Über die Musterregeln für das Treuhandmanagement vom offenen Investmentfonds“ — Ziff. 61 der Musterregeln;
- Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 15.07.2013 № 600 „Über die Genehmigung der Modellregeln für die Treuhandverwaltung des Investmentfonds der Tauscheinheit“ — Ziff. 70 der Musterregeln;
- Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 25.07.2002 № 564 „Über die Modellordnung des Treuhandsmanagements eines geschlossenen Investmentfonds“ — Ziff. 107 der Modellregeln;
- Verordnung vom 07.08.1937 № 104/1341 „Über übertragbaren und einfachen Schuldschein“, genehmigt vom Zentralvorstand der UdSSR und vom Rat der Volkskommissare der UdSSR — Art. 42.
Der Notar / die Notarin informiert unbedingt den Kreditgeber / die Kreditgeberin (falls bekannt) über den Erhalt vom Geld und von Wertpapieren, und nur auf seinem / ihrem Wunsch gibt ihm / ihr den geschuldeten Geldbetrag und Wertpapiere (Art.87 der Grundlagen). Anderes kann nur in der Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger festgestellt werden (Art. 87 der Grundlagen). Das Verfahren zur Benachrichtigung des Gläubigers und zur Ausgabe einer Forderung aus der Hinterlegung wird in Abschnitt VI dieser Empfehlungen erklärt.
In Übereinstimmung mit Art. 88 der Grundlagen, ist die Rückgabe von Geldbeträgen oder Wertpapieren einer Person, die sie hinterlegt hat, nur mit schriftlicher Zustimmung des Gläubigers, mit der Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger oder mit der Gerichtsentscheidung erlaubt.
Somit im Fall der gesetzlichen Hinterlegung von Geldbeträgen oder Wertpapieren bei einem Notar / bei einer Notarin, erfolgt die Rückgabe von Geldbeträgen und Wertpapieren an den Schuldner, der sein Anspruchsrecht in Übereinstimmung mit Ziff. 3 Ar. 327 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation erklärte, nur in folgenden Situationen:
- der Notar / die Notarin hat schriftliche Zustimmung des Gläubigers erhalten;
- der Notar / die Notarin hat gerichtliche Entscheidung erhalten;
- auf der Grundlage der Entscheidung des Schiedsgerichts in dem in Ziff.12 Art. 113 des Bundesgesetzes vom 26.10.2002 № 127-Bundesgesetz vorgesehenen Fall „Über die Insolvenz“;
- auf der Grundlage der Anfrage von der Exekutivbehörde, die die Entscheidung über den Immobilienentzug getroffen hat, wenn die Beziehung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger durch das föderale Gesetz „Über die Besonderheiten der Regulierung bestimmter Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Beitritt von Gebieten zum Subjekt der Russischen Föderation — der Stadt von föderaler Bedeutung Moskau — und über die Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ geregelt ist.
Andere Fälle der Rückgabe von Geldbeträgen und Wertpapieren an den Gläubiger können nur in der Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger vorgesehen werden.
Die Hinterlegung einer Geldsumme oder von Wertpapieren in einer Notarkaution gilt als Erfüllung einer Verpflichtung.
Registrierung von Erbrechten
- Zeugnisse des Erbrechts nach Testament und Gesetz
- Zeugnisse über einen Anteil des überlebenden Ehegatten
- Vertrag über die Aufteilung von Erbgut
- Erklärung der Verweigerung der Annahme des Erbgutes nach Testament und Gesetz
- Anträge auf Zuweisung des Anteils des überlebenden Ehegatten am Miteigentumsrecht (während der Ehe erworbenen Eigentum)
- Erbschaftsschutz, einschliesslich der Vorbereitung eines Treuhandvertrags
- Verzicht auf Vererbung
Ein Notar / eine Notarin, der / die das Geld oder die Wertpapiere als Hinterlegung erhalten hat, informiert den Kreditgeber darüber. Für die Hinterlegung von Geldbeträgen oder Wertpapieren bei einem Notar / einer Notarin reicht der Schuldner einen entsprechenden Antrag beim Notar / einer Notarin ein. Die Notwendigkeit für die Hinterlegung von Geldbeträgen oder Wertpapieren bei einem Notar / einer Notarin kann bei der Durchführung vom notariellen Akt entstehen, wie z.B. die Annahme von Maßnahmen zum Erbschaftsschutz. Die Ausgabe von Geldbeträgen oder Wertpapieren aus der Hinterlegung wird mit dem Antrag vom Einzahler gemacht. Die Rückgabe von Geldbeträgen und Wertpapieren einer Person, die die hinterlegt hat, ist nur mit der Zustimmung von der Person, zu deren Gunsten das Geld und die Wertpapiere hinterlegt wurden, oder durch Gerichtsentscheidung erlaubt (Art. 88 der Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über das Notariat). Nicht beanspruchte hinterlegte Beträge bei Fälligkeit der festgelegten Dauer werden das Einkommen beim Budget der Russischen Föderation sein.
Zertifizierung des Sachverhalts
- Zertifizierung der Tatsache, dass ein Bürger / eine Bürgerin noch am Leben ist
- Zertifizierung der Tatsache, dass ein Bürger / eine Bürgerin in einem bestimmten Ort ist
- Zertifizierung der Identität eines Bürgers / einer Bürgerin mit dem auf dem Foto abgebildeten Gesicht
- Nachweis des Zeitpunktes der Vorlage von Dokumenten
Einreichung der Unterlagen für staatliche Registrierung der Rechte an Immobilien und Transaktionen damit
Ein Notar / eine Notarin, der / die die Transaktion bestätigt hat, das Zertifikat ausgestellt hat oder exekutive Inschrift über den Verzicht auf Pfandgegenstand durch einen Pfandgläubiger gemacht hat, auf deren Grundlage staatliche Registrierung der Rechte an Immobilien oder Transaktionen damit notwendig ist, auf Antrag von Personen, die sich für die Durchführung eines bestimmten notariellen Aktes gewendet haben, macht einen Antrag über staatliche Registrierung der Rechte an Immobilien und Transaktionen damit zusammen mit anderen notwendigen für die Registrierung Unterlagen bei der Behörde für die Registrierung der Rechte. Falls nicht anders mit den Personen, die sich für die Durchführung eines notariellen Aktes gewendet haben, vereinbart ist, erhält ein Notar / eine Notarin, der / die notarielle Urkunde gemacht hat, einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register von Immobilien, der staatliche Registrierung des Auftretens oder der Übertragung der Immobilienrechte bestätigt, Unterlagen von der Behörde der Registrierung der Rechte und überträgt sie an die genannten Personen.
Erforderliche Unterlagen für staatliche Registrierung der Immobilienrechte und Transaktionen damit werden einem Notar / einer Notarin von den Personen vorgelegt, die sich für die Durchführung eines notariellen Aktes gewendet haben.
Im Fall eines Antrags für staatliche Registrierung der Immobilienrechte und Transaktionen damit zusammen mit anderen notwendigen für die Registrierung Unterlagen bei der Behörde der Registrierung der Rechte gemäss diesem Artikel in elektronischer Form erhält ein Notar / eine Notarin, der / die notariellen Akt gemacht hat, die Unterlagen von der Behörde der Registrierung der Rechte in elektronischer Form und gibt sie an eine Person, die sich für die Durchführung eines notariellen Aktes gewendet hat, auf ihren Wunsch in elektronischer Form oder auf Papier mit der Bestätigung der Gleichwertigkeit der Unterlagen auf Papier und Unterlagen in elektronischer Form.